Das EU-Parlament und der Rat haben am 13.06.2012 eine Richtlinie verabschiedet, die u. a. die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern verbessern soll. Vorgesehen ist hierzu die Schaffung eines europäischen Justizportals für den grenzüberschreitenden Zugang zu den Unternehmensinformationen. Die Kommunikation mit den nationalen Registern soll über eine zentrale europäische Plattform erfolgen. Diese Einrichtungen sollen zusammen mit den Registern der Mitgliedstaaten das „europäische System der Registervernetzung“ bilden. Über einen in allen Amtssprachen verfügbaren Suchservice soll ein Mindestsatz von Unternehmensdaten kostenlos abrufbar sein.
Änderungen im Handelsregister
Die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht soll durch entsprechende Änderungen im Handelsregister erfolgen (vgl. Gesetzentwurf BT-Drs. 18/2137). Zentraler Kern der Neuregelung ist die Zuweisung einer einheitlichen europäischen Kennung im Sinne der Richtlinie. Mit dieser Kennung soll eine Verknüpfung von Informationen zwischen den einzelnen EU-Registern ermöglicht werden (neuer § 9b HGB-E).
Der neue Paragraf stellt u.a. das Europäische Justizportal (https://e-justice.europa.eu) als neuen dritten Weg zur Erlangung nationaler Unternehmensdaten dem Unternehmensregister und dem gemeinsamen Registerportal der Länder gleich. Registeranmeldungen bzw. Änderungen in den Registerdaten sollen künftig binnen einer Frist von 21 Tagen übermittelt werden.
Stand: 22. Dezember 2014
Bild: pagnacco - Fotolia.com
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