Kennzeichnend für das bisherige Umsatzsteuersystem ist, dass grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU-Staaten von der Mehrwertsteuer befreit sind (wenn der Leistungsempfänger Unternehmer ist). In einem EU-Land unterliegen interne Lieferungen hingegen der Umsatzsteuer. Dieses seit nun mehr als 20 Jahren bestehende Übergangssystem hat sich bekanntlich als betrugsanfällig erwiesen.
Endgültiges System
Die EU-Kommission hat kürzlich ein Papier veröffentlicht, welches erste Ansätze für ein neues endgültiges Besteuerungssystem beinhaltet. Das neue Besteuerungsprinzip basiert auf dem Bestimmungsortprinzip. Das heißt, die Mehrwertsteuer soll am Bestimmungsort der Gegenstände anfallen.
Durchführung
Zur Durchführung werden aktuell fünf Optionen diskutiert: Unter anderem soll die Besteuerung davon abhängen, wohin die Gegenstände geliefert werden oder der Kunde niedergelassen ist. Diskutiert wird auch die Möglichkeit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Das heißt, der Kunde schuldet die Mehrwertsteuer. Alternativ diskutiert wurde auch das sogenannte Ursprungsortprinzip. Dieses wird jedoch allgemein nicht für realisierbar gehalten.
Stand: 23. Dezember 2014
Bild: adam121 - Fotolia.com
Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater für Mandanten für Schönaich, Herrenberg, Böblingen und Sindelfingen. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema benötigen, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren!
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.