u.a. höhere Aktivierungspflichten für Unternehmer bei den
Herstellungskosten
Einkommensteuer-Richtlinien
Die gegenwärtigen Einkommensteuer-Richtlinien beruhen auf der Fassung
von 2005, zuletzt angepasst in 2008. Mit dem Entwurf der EStÄR 2012 will
das Bundesfinanzministerium die Richtlinien an neue Rechtsentwicklungen
anpassen. Die Verkündung der durch den Bundesrat gebilligten Endfassung
dürfte zum Jahresende erfolgen.
Wesentliche geplante Änderungen
Herstellungskosten: Zu den Herstellungskosten zählte die
Finanzverwaltung bislang nur die Materialkosten, die Fertigungskosten und
die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie - soweit zurechenbar - die Abschreibungen für
das Anlagevermögen. Gemäß den EStÄR 2012 sollen den Herstellungskosten nun
auch die Kosten der allgemeinen Verwaltung, der angemessenen Aufwendungen
für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen
und für die betriebliche Altersversorgung hinzugerechnet werden. Damit
wird für den Unternehmer künftig ein höherer Anteil seiner Betriebskosten
aktivierungspflichtig.
Geldbußen: Der Betriebsausgabenabzug von Geldbußen ist bereits
gesetzlich untersagt (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 EStG). In R 4.13 Abs. 3 Satz
4 EStÄR 2012-E wird nun festgeschrieben, dass auch die „von der
Europäischen Kommission festgesetzten Geldbußen wegen Verstoßes gegen das
Wettbewerbsrecht“ in vollem Umfang dem Betriebsausgabenabzugsverbot
unterliegen.
Gewerbesteuerrückstellung
Gemäß R 5.7 Abs. 1 Satz 2 des Entwurfs soll trotz des
Betriebsausgabenabzugsverbots künftig eine Gewerbesteuerrückstellung in
der Steuerbilanz möglich sein. Die dadurch bedingte Gewinnauswirkung muss
außerbilanziell wieder ausgeglichen werden.
Stand: 12. August 2012
Bild: alibaba - Fotolia.com
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