Das Bundesfinanzministerium/BMF hat zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder vor Kurzem den Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2023 veröffentlicht. Die neuen Richtlinien enthalten vor allem umfangreiche redaktionelle wie sprachliche Änderungen. Es erfolgte außerdem eine Anpassung an zwischenzeitlich ergangene BMF-Schreiben. Neu gefasst wurden insbesondere die Richtlinien R 8.1 (Bewertung der Sachbezüge) und R 8.2 (Belegschaftsrabatte). Darüber hinaus hat es die Bundesregierung laut Richtlinie-Entwurf darauf abgesehen, den Inhalt neuerer BMF-Schreiben in die Richtlinien zu übernehmen.
Erleichterung der Rechtsanwendung
Ziel der Überarbeitung ist laut dem Entwurf, „dass die Rechtsanwendung erleichtert wird“. Das BMF will mit den neuen Richtlinien auch eine Übereinstimmung mit dem Basisregelwerk „Bürgernahe und geschlechtergerechte Sprache der Steuerverwaltung“ erreichen, wie es im Entwurf heißt.
Inkrafttreten
Das Vorhaben soll nach Kabinettbefassung und finaler Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder in diesem Jahr abgeschlossen werden. Die neuen Richtlinien sollen ab dem 1.1.2023 gelten.
Stand: 30. August 2022
Bild: wutzkoh - stock.adobe.com
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