Am 04.07.2014 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Absicherung
stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte“ beschlossen. Es
wurde am 06.08.2014 im Bundesgesetzblatt (Teil I Seite 1330ff.)
veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist die Sicherstellung der
garantierten Zusagen der Versicherungsgesellschaften für die
Zukunft.
Garantiezins
Die von den Lebensversicherern garantierte Mindestverzinsung
(Garantiezins) soll ab 01.01.2015 von 1,75 % auf 1,25 % abgesenkt werden
(Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung). Die Neuregelung betrifft
ausschließlich Neuverträge.
Bewertungsreserven
Die Bewertungsreserven, die die Versicherungen für bestehende
Verträge u. a. zur Sicherstellung des Garantiezinses bilden, dürfen ab
01.01.2015 nur noch insoweit auf die Versicherten verteilt werden, als
ein bestimmter „Sicherungsbedarf“ nicht unterschritten wird (Änderung
des Versicherungsaufsichtsgesetzes § 56a Abs. 3).
Risikoüberschüsse
Durch Änderung der Mindestzuführungsverordnung (§ 4 Abs. 4) wird die
Beteiligung der Versicherten an den Überschüssen mit 90 % statt bisher
75 % festgeschrieben. Risikoüberschüsse zählen neben den
Kostenüberschüssen und den Kapitalerträgen zur
Überschussbeteiligung.
Aktionäre
Schließlich sind auch die Aktionäre der Versicherungsunternehmen
betroffen. Ihre Dividenden müssen künftig an den Finanzierungsbedarf des
Versicherungsunternehmens für die übernommenen Garantieleistungen
angepasst werden.
Stand: 26. August 2014
Bild: Robert Kneschke - Fotolia.com
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