Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG 2017) regelt die Modalitäten für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz. Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaikanlagen werden gemäß den Regeln des EEG monatlich angepasst. Anpassungsgrundlage ist der Brutto-Zubau der letzten sechs Monate. Dieser wird auf ein Jahr hochgerechnet.
Absenkung der Fördersätze
Nach den aktuellen Hochrechnungen der Bundesnetzagentur ergibt sich, dass die Fördersätze für Photovoltaikanlagen, die im Zeitraum vom 1.8.2018 bis zum 31.10.2018 in Betrieb genommen werden, um jeweils 1 % pro Monat gekürzt werden. Die Kürzungen basieren auf einen aktuellen Brutto-Zubau von 2.727 Megawatt. Dieser liegt über der gesetzlich festgelegten Ausbaugrenze von 2.500 Megawatt.
Stand: 25. September 2018
Bild: lily - Fotolia.com
Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater für Mandanten für Schönaich, Herrenberg, Böblingen und Sindelfingen. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema benötigen, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren!
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.