Vermögen in Höhe von € 108,8 Mrd. haben die deutschen Finanzämter im vergangenen Jahr 2016 aus Erbschaften und Schenkungen veranlagt. Dies geht aus aktuell veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hervor. Aus diesem übertragenen Vermögen waren € 37,7 Mrd. steuerpflichtig und brachten dem Staat ein Steueraufkommen von € 6,8 Mrd. Dies ist ein Anstieg gegenüber 2015 von 24,6 %.
Schenkungen
Schenkungen stiegen gegenüber 2015 um 1,4 % auf € 65,2 Mrd. Betriebsvermögen rangierten dabei trotz eines Rückgangs gegenüber dem Vorjahr um 4,4 % mit € 37 Mrd. weiterhin an erster Stelle. Hierbei beliefen sich Schenkungen mit einem Betriebsvermögen von mehr als € 26 Mio. auf € 22,9 Mrd. Betriebsvermögen über dieser Größenordnung unterliegen nach dem Erbschaftsteuerrecht 2016 nicht mehr der Regelverschonung. Die persönlichen Freibeträge (z. B. € 500.000,00 unter Ehegatten, € 400.000,00 bei Kindern) beliefen sich im Jahr 2016 nach Angaben von Destatis bei den Erbschaften auf € 11,3 Mrd. und bei Schenkungen auf € 7,9 Mrd.
Stand: 26. September 2017
Bild: CG - Fotolia.com
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