Diese Frage lässt sich künftig am ehesten mit jenen Daten beantworten,
die die Finanzverwaltung dem Steuerpflichtigen zusammen mit einer
vorgefertigten Steuererklärung präsentiert. Rentenbezugsmitteilungen und
sämtliche in den letzten Jahren eingeführten gesetzlichen Anzeige-,
Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Sozialleistungsträger und diverser
Institutionen haben dazu geführt, dass den Finanzbehörden über jeden
Steuerpflichtigen bereits ein breites Spektrum an Daten und Informationen
zur Verfügung steht.
Vorausgefüllte Steuererklärungen:
All diese Daten sollen Steuerpflichtigen in einer jeweils individuell
vorausgefüllten Steuererklärung zugesandt werden. In den im Rahmen eines
optionalen und kostenlosen Service-Angebots offerierten
Erklärungsvordrucken sind künftig jeweils für das aktuelle
Veranlagungsjahr die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten,
Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken-
und Pflegeversicherungen und Vorsorgeaufwendungen sowie Name, Adresse und
weitere Grundinformationen enthalten. Nach einer Pressemitteilung des
Bundesministeriums der Finanzen vom 15.7.2011 sollen die vorausgefüllten
Steuererklärungen den Steuerpflichtigen bereits ab dem Jahr 2013 in einer
ersten Stufe zur Verfügung gestellt werden.
Stand: 19. September 2011
Bild: fuxart - Fotolia.com
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