Die Gewerbesteuer war bis 2008 als Betriebsausgabe abzugsfähig. Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde der Betriebsausgabenabzug gestrichen. Stattdessen wurde der Anrechnungsfaktor zur Steuerermäßigung von 1,8 auf 3,8 des Gewerbesteuermessbetrages erhöht.
Verstoß gegen das Nettoprinzip
Wegen der Nichtabzugsfähigkeit waren in der Vergangenheit verfassungsrechtliche Bedenken geäußert worden. Der Bundesfinanzhof hat diese jetzt jedoch zurückgewiesen. Das Abzugsverbot verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot oder die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes (BFH vom 10.9.2015, IV R 8/13).
Gesamtpaket Steuerentlastung
Der BFH begründete seine Entscheidung u. a. damit, dass die Unternehmensteuerreform 2008 auch Steuerentlastungen mit sich brachte und die Erhöhung der Gewerbesteuerbelastung im Gesamtzusammenhang mit den steuerlichen Entlastungen zu sehen ist. Außerdem würde bei Personenunternehmen die Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer der Anteilseigner angerechnet.
Stand: 21. Dezember 2015
Bild: MH - Fotolia.com
Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater für Mandanten für Schönaich, Herrenberg, Böblingen und Sindelfingen. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema benötigen, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren!
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.