Computer können in 3 Jahren, Büromöbel in 13 Jahren abgeschrieben
werden. Dies geht aus den amtlichen Abschreibungstabellen der
Finanzverwaltung hervor (AfA-Tabellen). Die Finanzverwaltung verfügt
über 100 auf den jeweiligen Wirtschaftszweig abgestimmte Tabellen.
Angebot der Finanzverwaltung
Die Finanzrichter bezeichnen die AfA-Tabellen in ihrem Urteil als
Angebot der Verwaltung für eine tatsächliche Verständigung im Rahmen
einer Schätzung, welche der Steuerpflichtige annehmen kann, aber nicht
muss (Finanzgericht Niedersachsen, Urt. v. 09.07.2014, 9 K 98/14). Nimmt
sie der Steuerpflichtige an, muss sich die Finanzbehörde detailliert mit
den Erkenntnisgrundlagen auseinandersetzen, wenn sie davon abweichen
will. Im Streitfall hatte das Finanzamt den AfA-Satz für eine Lagerhalle
von 6 % auf 3 % halbiert. Das Urteil ist allerdings nicht
rechtskräftig.
Stand: 26. September 2014
Bild: Rawpixel - Fotolia.com
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