Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 vorgelegt. In dieser Verordnung werden u. a. die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung festgelegt. Nach dem Entwurf gelten für 2017 voraussichtlich folgende Betragswerte:
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze West in der allgemeinen Rentenversicherung soll von aktuell
€ 6.200,00/Monat auf € 6.350,00/Monat angehoben werden. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost soll von aktuell € 5.400,00/Monat auf € 5.700,00/Monat angehoben werden. Daraus ergeben sich Jahreswerte von € 76.200,00 (West) bzw. € 68.400,00 (Ost).
Versicherungspflichtgrenze, Bezugsgröße
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2017 auf € 4.800,00/Monat bzw. € 57.600,00 im Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze gilt für die alten als auch für die neuen Bundesländer. Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung beträgt € 2.975,00/Monat bzw. € 35.700,00/Jahr (Werte Ost: € 2.660,00/€ 31.920,00).
Stand: 27. Oktober 2016
Bild: Yabresse - Fotolia.com
Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater für Mandanten für Schönaich, Herrenberg, Böblingen und Sindelfingen. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema benötigen, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren!
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.