Das Bundesjustizministerium will mit einem Maßnahmenpaket den Schutz
von Kleinanlegern vor risikoreichen Finanzprodukten verbessern (vgl.
Entwurf vom 22.05.2014). Das Maßnahmenpaket zielt hier u.a. auf sogenannte
Crowd-Finanzierungen ab. Darunter fallen jene Finanzierungsformen, mit
denen sich junge Unternehmen ihr Startkapital besorgen. Diese
Finanzierungsform soll in den Katalog der nach dem Vermögensanlagegesetz
geregelten Anlageformen aufgenommen werden.
Verstärkte Transparenz
Finanzprodukte sollen für den Anleger transparenter werden. Das
Maßnahmenpaket sieht hierzu umfassende Ergänzungen für die
Verkaufsprospekte vor. Unter anderem ist die Fälligkeit bereits begebener,
noch laufender Vermögensanlagen anzugeben. Damit soll unzulässigen
Schneeballsystemen entgegengewirkt werden. Außerdem ist unter bestimmten
Voraussetzungen eine Kapitalflussrechnung offenzulegen. Die personellen
Verflechtungen aller an einem Vermögensanlagekonzept beteiligten
Unternehmen müssen dem Anleger vor Augen geführt werden. Auch soll der
Anleger alle relevanten Informationen gesammelt an einer Stelle finden
können (so genannte „Internet-Transparenz“).
Warnhinweise
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhält die
Befugnis, in Fällen, in denen Auskunftsverlangen oder Anordnungen
gegenüber dem Anbieter eines Finanzprodukts nicht befolgt werden,
entsprechende Warnhinweise zu veröffentlichen.
Stand: 1. November 2014
Bild: alphaspirit - Fotolia.com
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