Die Aussichten für ein EU-weites einheitliches Gesellschaftsrecht haben
sich seit dem Scheitern der europäischen GmbH (SPE = Societas Privata
Europaea) zwar verschlechtert. Nichtsdestotrotz hat die EU-Kommission vor
kurzem einen neuen Vorstoß in Richtung eines einheitlichen
EU-Gesellschaftsrechts unternommen.
Einpersonen Gesellschaften (SMC)
Der neue Vorschlag der Einpersonen-Gesellschaft mit dem Namen „Single
Member Company“ (SMC) ist speziell auf kleinere Unternehmen oder die
Gründung von Tochtergesellschaften zugeschnitten. Das vor kurzem eröffnete
Konsultationsverfahren sieht eine unbürokratische Gründung vor (mit nur 1
€ Eigenkapital) und deutlich weniger Mitbestimmung, als dies nach
deutschem Recht für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern der Fall ist.
Es bleibt abzuwarten, ob der neue Vorschlag letztendlich Aussicht auf
Erfolg hat.
Stand: 12. Oktober 2013
Bild: promesaartstudio - Fotolia.com
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