Einige Unternehmen schütten an ihre Aktionäre steuerfreie Dividenden
aus. Die beiden bekanntesten Beispiele dafür sind die Deutsche Telekom und
die Deutsche Post. Weitere weniger prominente Unternehmen sind die
Deutsche Wohnen, die Deutsche Euroshop und die DAB Bank.
Steuerliches Einlagekonto
Diese Unternehmen haben alle gemeinsam, dass sie aus dem steuerlichen
Einlagenkonto ausschütten. Auf diesem Konto werden Einlagen gebucht, die
die Gesellschafter irgendwann einmal eingezahlt haben, zum Beispiel über
eine Kapitalerhöhung oder im Rahmen eines Börsengangs.
Steuerstundung
Die steuerfreien Dividenden stellen – sofern die Aktien nach dem
01.01.2009 gekauft worden sind – nur eine Steuerstundung dar. Denn um die
steuerfreie Dividendenausschüttung mindern sich die Anschaffungskosten für
die Aktien. Ein späterer Veräußerungsgewinn erhöht sich dadurch bzw. ein
Veräußerungsverlust mindert sich um die steuerfreien Dividenden. Im
Ergebnis führen steuerfreie Dividenden daher nur zu einer Steuerstundung.
Diese fällt allerdings umso höher aus, je später eine Veräußerung
erfolgt.
Stand: 15. April 2014
Bild: B. Wylezich - Fotolia.com
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