Einlagensicherungsfonds der Banken senkt Sicherungsgrenzen
Einlagensicherungsfonds:
Vom Bundesverband deutscher Banken wird ein Einlagensicherungsfonds
betrieben, der die Guthaben von Kunden privater Banken schützen soll. Der
Sicherungsfonds steht im Pleitefall ein für Sicht-, Termin- und
Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe der betreffenden
Pleitebank. Nicht gedeckt sind hingegen Verbindlichkeiten aus Papieren wie
Inhaberschuldverschreibungen oder Inhabereinlagenzertifikate.
Anpassung:
Der Sicherungsfonds hat zum 1.1.2012 sein Statut angepasst und darin
u.a. die Sicherungsgrenzen gesenkt. Die Sicherungsgrenze von bisher 30 %
des haftenden Eigenkapitals der Bank gilt danach nur noch bis 31.12.2014.
Danach folgt eine Abstufung auf 20 % bis 31.12.2019 sowie auf 15 % bis zum
31.12.2024. Ab dem 1.1.2025 sichert der Fonds nur noch 8,75 % des
haftenden Eigenkapitals ab.
Zum Vergleich:
Der gesetzliche Einlagenschutz in der EU beträgt seit Dezember 2010 nur
100.000 EUR.
Sicherungsgrenzen abfragen:
Kunden deutscher Privatbanken können über das Anfrageformular der
Website des Bankenverbandes
(www.bankenverband.de/themen/geldinfos-finanzen/einlagensicherung/abfrage)
die jeweilige Sicherungsgrenze ihrer Bank abfragen. Hierzu ist das auf der
Online-Seite erscheinende Formblatt auszufüllen und abzuschicken. Der
Verband leitet die Anfrage an die jeweilige Bank weiter. Antworten
erfolgen innerhalb eines Bankarbeitstages.
Stand: 12. Februar 2012
Bild: Daniel Fuhr - Fotolia.com
Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater für Mandanten für Schönaich, Herrenberg, Böblingen und Sindelfingen. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema benötigen, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren!
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.