Der Kontoabruf wurde ursprünglich zur Terrorismus- und
Geldwäschebekämpfung konzipiert. Er basiert auf § 24c des
Kreditwesengesetzes, der Banken verpflichtet, diverse Kontostammdaten zu
speichern und legitimierten Behörden zum Abruf zur Verfügung zu stellen.
Die Behörden erfahren dabei Kontostammdaten wie Name und Geburtsdatum
sowie die Adresse des Kontoinhabers. Abrufen lassen sich auch alle
persönlichen Daten eines Kontobevollmächtigten (wirtschaftlich
Berechtigten). Bei den zu speichernden Kontostammdaten sind zwar nicht der
Kontostand und die Umsätze dabei. Kontostand und Umsätze erfahren die
Behörden aber direkt von der kontoführenden Bank.
Rasanter Anstieg:
2010 verzeichneten die Kontoabrufe mit über 162.000 einen rasanten
Anstieg (binnen Jahresfrist um 20 %). Im Jahr 2007 lag die Zahl der Abrufe
der Behörden noch bei deutlich unter 30.000. Insbesondere die Abrufe des
Bundeszentralamtes für Steuern nahmen deutlich um 32 % auf mehr als 56.000
zu. Bei den Strafverfolgungs- und Steuerfahndungsbehörden zeigt sich im
Jahresvergleich eine deutliche Zunahme der Zahl der Abrufe um 15 %.
Hauptnutzer des Kontoabrufverfahrens ist die Polizei. 2010 nutzte diese
das Kontoabrufverfahren unter allen Abfragern zu 55 %. Von ihr gingen
58.477 Anfragen aus. Mit 22,5 % folgt als nächstes die
Staatsanwaltschaft.
Stand: 12. Februar 2011
Bild: vj - Fotolia.com
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