Etwa ein Fünftel aller Klagen, die Steuerzahler gegen ihr Finanzamt
einreichen, werden zugunsten der Kläger entschieden. Die tatsächliche
Erfolgsquote der Steuerzahler dürfte aber höher liegen, weil in vielen
Fällen die Finanzämter ihre Klagen zurückziehen bzw. der Klage
stattgeben.
Prüfpflicht Finanzamt:
Die hohe Anzahl an Klageerfolgen lässt im Umkehrschluss zu, dass einige
der Steuerbescheide, die die Finanzbehörden erlassen, fehlerhaft sind. So
auch in jenem Fall, den das Finanzgericht Rheinland Pfalz zu entscheiden
hatte. In dem Fall machte ein Verkaufsleiter neben den Fahrtkosten für
seine regelmäßig besuchten Filialen auch noch Reisepauschalen für
Dienstreisen in Form von Verpflegungsmehraufwendungen geltend. Letztere
standen dem Steuerpflichtigen natürlich nicht zu. Denn er ist ja
tatsächlich nicht täglich auf Dienstreise gegangen. Das Finanzamt forderte
Steuern nach. Dagegen klagte der Steuerpflichtige und bekam Recht.
Das Urteil:
Das Finanzgericht Rheinland Pfalz hat hier entschieden, dass sich die
Finanzbehörde den Fehler selbst zuzuschreiben habe und der Verkaufsleiter
nicht nachzahlen müsse. „Ein Steuerbescheid ist nicht wegen neuer
Tatsachen zu ungunsten des Steuerpflichtigen zu ändern, wenn dieser mit
seiner Steuererklärung alle erheblichen Tatsachen erklärt und die Belege
hierzu vorgelegt hat, auch wenn er die unzutreffenden rechtlichen
Schlussfolgerungen daraus gezogen und deshalb unzutreffende
Besteuerungsgrundlagen erklärt hat“, so das Gericht (Urteil vom 22.2.2011,
3 K 2208/08).
Stand: 12. Mai 2011
Bild: Ralph Maats - Fotolia.com
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