Das Bundeskabinett hat am 31.3.2021 den Entwurf eines „Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze“ (sog. „Steueroasen-Abwehrgesetz“) beschlossen. Ziel eines der letzten Gesetzesvorhaben vor der Bundestagswahl ist es, deutsche Unternehmer und Steuerpflichtige möglichst davon abzuhalten, Geschäftsbeziehungen mit Steueroasen fortzusetzen oder neu zu begründen.
Geplante Maßnahmen
Zu den geplanten Maßnahmen zählt ein Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugsverbot aus Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu Steueroasen. Darüber hinaus soll eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung für Zwischengesellschaften greifen, die in einer Steueroase ansässig sind. Damit sollen sämtliche aktive und passive Einkünfte solcher Gesellschaften den in Deutschland ansässigen Anteilseignern zugerechnet werden (sogenannte Durchgriffsbesteuerung). Zudem sieht das Gesetz verschärfte Quellensteuermaßnahmen vor. Diese sollen dann greifen, wenn beispielsweise Zinsaufwendungen an in Steueroasen ansässige Personen geleistet werden. Verschärfte Maßnahmen sind auch für Gewinnausschüttungen von einer in einer Steueroase ansässigen Kapitalgesellschaft geplant. Für Gewinne aus Anteilsveräußerungen sollen keinerlei Steuerbefreiungen gelten.
Inkrafttreten
Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten und soll noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten.
Stand: 29. Juni 2021
Bild: MQ-Illustrations - stock.adobe.com
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