Am 2.1.2025 ziehen inländische Depotbanken bei Investmentfonds im Wertpapierdepot die sogenannte Vorabpauschale für 2024 ein. In den Jahren 2022 und 2023 war keine Vorabpauschale fällig, da sich in den Jahren 2021 und 2022 zum Jahresbeginn ein negativer Basiszinssatz ergeben hatte. Die Vorabpauschale wird jeweils am ersten Werktag des Folgejahrs fällig.
Berechnung
Die Vorabpauschale beträgt 70 % des sich aus der Multiplikation des Fondsrücknahmepreises vom Jahresanfang des Vorjahres mit dem Berechnungszinssatz ergebenden Produktes. Hatte der Rücknahmepreis eines Fonds am 2.1.2024 100 betragen, ist am 2.1.2025 eine Vorabpauschale von 100 x 2,29 % x 70 % = € 1,603 pro Fondanteil fällig.
Stand: 17. Dezember 2024
Bild: Nirusmee - stock.adobe.com
Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater für Mandanten für Schönaich, Herrenberg, Böblingen und Sindelfingen. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema benötigen, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren!
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.