Das Bundeskabinett hat kurz vor Jahresende drei die Rente betreffenden Beschlüsse gefasst. Einer davon dürfte Arbeitnehmer und die Unternehmer am meisten freuen: die Senkung des Beitragssatzes von 18,9 auf 18,7 %.
Die Beitragssenkung war wegen einer im kommenden Jahr zu hohen Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenkasse möglich bzw. notwendig geworden.
Knappschaft
Zu einer Beitragssenkung kommt es auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Der Beitrag sinkt zum 01.01.2015 von 25,1 auf 24,8 %.
Anwendung
Der niedrigere Beitragssatz gilt bereits ab dem Beitragsmonat Januar 2015. Nach Schätzungen der Bundesregierung werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Beitragssenkung um rund 1 Mrd. € entlastet.
Stand: 22. Dezember 2014
Bild: rupbilder - Fotolia.com
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