Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte entschieden, dass die Erhebung
von Abgeltungsteuer auf Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen
gegen EU-Recht verstoße, soweit die Beteiligung unter 10 % liegt und damit
die „Mutter-Tochter-Richtlinie“ keine Anwendung findet (Urteil v.
20.10.2011, Rs. C-284/09). Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Höhe
von unter 10 Prozent werden allgemein als „Streubesitz“ bezeichnet. Der
EuGH wandte sich mit dem Urteil gegen die Ungleichbehandlung ausländischer
und inländischer Unternehmer. Während bei ausländischen Anteilseignern
Kapitalertragsteuer von 25 % einbehalten wurde (bzw. im DBA-Fall nur15 %),
konnten inländische Unternehmen die Steuer mit der Körperschaftsteuer
verrechnen.
Gesetzesvorlage
Der Gesetzgeber war nun gefordert, entsprechende EU-konforme Regelungen
zu fassen. Letzteres wurde mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung
des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09
(17/11314)“ bereits in die Wege geleitet. Der Gesetzesentwurf sieht eine
Ergänzung des § 32 Körperschaftsteuergesetz (KStG) um einen neuen Absatz 5
vor. Dieser sieht eine Erstattung gezahlter Kapitalertragsteuer für
Unternehmer mit Sitz oder Geschäftsleitung im übrigen EU-Land unter
bestimmten Voraussetzungen vor (u. a. unter der Voraussetzung, dass die
betreffenden EU-Unternehmen nach anderen Vorschriften keine
Erstattungsmöglichkeiten haben).
Stand: 12. Dezember 2012
Bild: schnubi - Fotolia.com
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