Kreditinstitute sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen und Regelungen
zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle ihrer Kreditrisiken zu treffen.
Die Rahmenbedingungen für die Kreditvergabe haben sich durch die
Finanzkrise einerseits und die schärferen Eigenkapitalvorschriften durch
Basel II und Basel III andererseits erheblich verschärft. Als
„Visitenkarte“ eines jeden Unternehmers zählt der Jahresabschluss. Ein gut
aufbereiteter Jahresabschluss kann die Bank von der künftigen Bonität und
Fähigkeit zur Leistung des Kapitaldienstes überzeugen und entscheidet
letztlich, ob und zu welchen Konditionen ein Kredit gewährt wird. Folgende
ergänzende Unterlagen und Maßnahmen stärken die Kreditwürdigkeit:
Plausibilitätsprüfung:
Nicht prüfungspflichtige Kreditantragsteller sollten zu ihrem
Jahresabschluss eine Plausibilitätsbeurteilung präsentieren. Eine solche
beugt nicht zuletzt ergänzenden Fragen der Bank vor, wenn diese aufgrund
eigener Recherchen diverse Unklarheiten feststellt.
Erstellungsbericht zum Jahresabschluss:
Sehr hilfreich bei der Präsentation des Jahresabschlusses ist auch ein
vom Steuerberater verfasster Erstellungsbericht mit Informationen über die
Auftragssituation, über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen
Verhältnisse und mit Erläuterungen zu den wesentlichen Positionen von
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
Vermögensaufstellung:
Einnahmen-Überschussrechnern sei die zusätzliche Einreichung einer
Vermögensaufstellung empfohlen, die auch werthaltige Posten enthält, die
in der Einnahmen-Überschussrechnung nicht erscheinen.
Stand: 12. Dezember 2011
Bild: www.m-buehner.de - Fotolia.com
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