Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber
Sachbezüge von bis zu 44 € monatlich lohnsteuerfrei erhalten. Unter
Sachbezüge fallen auch Fahrkarten, die der Arbeitgeber seinen
Arbeitnehmern für die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in den
Betrieb ausgibt (so genannte Job-Tickets).
Die Zuwendung des Arbeitgebers darf dabei 44 € im Kalendermonat nicht
überschreiten (Freigrenze). Dabei ist zu beachten, dass dem Arbeitnehmer
der geldwerte Vorteil mit Ausgabe des Tickets zufließt.
Vorsicht Steuerfalle:
Wird das Job-Ticket in Form eines Jahrestickets ausgegeben, wird die
44 € Freigrenze im Regelfall überschritten. Dann droht die gesamte
Zuwendung lohnsteuerpflichtig zu werden.
Der Fall:
Ein Arbeitgeber hat mit einer Verkehrsgesellschaft einen Vertrag über
die Ausgabe von Job-Tickets geschlossen. Bei den Tickets handelte es
sich um Jahreskarten. Der Ausgabepreis betrug in Abhängigkeit bestimmter
Tarifgebiete zwischen 30 und 35 € pro Monat. Die Finanzverwaltung
vertrat die Ansicht, dass durch die Ausgabe des Jobtickets als
Jahresticket die Freigrenze für Sachbezüge im Zeitpunkt der Ausgabe
überschritten sei. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die
Auffassung der Finanzverwaltung (Urt. v. 30.8.2011, 3 K 2579/09).
Unerheblich sind dabei die Zahlungsmodalitäten, die der Arbeitgeber mit
den Verkehrsbetrieben vereinbart hat (hier monatliche Zahlungsweise).
Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt (BFH VI R 56/11). Bis zur
endgültigen Entscheidung durch den Bundesfinanzhof ist daher von der
Ausgabe von Jahresfahrkarten an die Mitarbeiter abzuraten.
Stand: 12. Januar 2012
Bild: Thomas Linß - Fotolia.com
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