Gemäß § 3 der Betriebsprüfungsordnung unterscheidet die Finanzverwaltung für Zwecke der Außenprüfung zwischen verschiedenen Betriebsarten und innerhalb dieser wiederum zwischen Groß-, Mittel-, und Kleinbetrieben. Das Bundesfinanzministerium legt die diesbezüglichen Abgrenzungsmerkmale jährlich neu fest. Die Einteilung dient zur Festlegung der Häufigkeit einer Betriebsprüfung.
Größenklassen 2016
Nach dem BMF-Schreiben v. 09.06.2015 (Az. IV A 4 - S 1450/15/10001) gilt als großer Handelsbetrieb ein solcher mit einem Umsatzerlös von mehr als € 8 Mio. oder einem steuerlichen Gewinn von über € 310.000. Als mittelgroßer Handelsbetrieb gilt ein Unternehmen mit einem Umsatzerlös von über € 1 Mio. bzw. einem Gewinn von über € 62.000. Für Kleinbetriebe gilt ein Umsatz von über € 190.000 bzw. ein Gewinn von mehr als € 40.000. Niedrigere Zahlen gelten u. a. für Fertigungsbetriebe oder freie Berufe.
Stand: 29. Juli 2015
Bild: NAN – Fotolia.com
Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater für Mandanten für Schönaich, Herrenberg, Böblingen und Sindelfingen. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema benötigen, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren!
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.