Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) hat in der Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 2020/16 die Ergebnisse der Beratungen auf Bund-/Länderebene bezüglich der steuerlichen Behandlung von Mietausfällen, welche durch die Corona-Pandemie bedingt sind, erörtert.
Keine Kürzung der Werbungskosten
Nach diesem Schreiben führt ein vorübergehender vollständiger oder teilweiser Mieterlass nicht zu einer Neubeurteilung des Mietverhältnisses. Insbesondere wird betont, dass ein in 2020 oder 2021 gewährter Mieterlass nicht zur Anwendung der Regelungen über die Aufteilung der Werbungskosten in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil führt. Dies gilt auch, wenn die tatsächliche Miete infolge des Mieterlasses auf unter 66 % der ortsüblichen Marktmiete sinkt (§ 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz - EStG).
Stand: 29. März 2021
Bild: Bacho Foto - stock.adobe.com
Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater für Mandanten für Schönaich, Herrenberg, Böblingen und Sindelfingen. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema benötigen, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren!
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.