Anleger, die in den vergangenen zwei Jahren Stückzinsen aus der
Veräußerung sogenannter „Altanleihen“, also aus solchen, die vor dem
1.1.2009 – der Einführung der Abgeltungsteuer – angeschafft worden sind,
vereinnahmt haben, müssen diese – nachträglich – versteuern. Dies sieht
eine Neuregelung im Jahressteuergesetz (JStG) 2010 vor (§ 52a Abs. 10 Satz
6 Einkommensteuergesetz (EStG)). Banken wurden hierzu vom
Bundesfinanzministerium (BMF) verpflichtet, ihren Kunden bis zum 30.4.
separate Steuerbescheinigungen auszustellen.
Musterklage:
Steuerpflichtige, die eine solche Steuerbescheinigung erhalten, sollten
sich auf die Musterklage beim Finanzgericht Münster berufen (Az. 2 K
3644/10 E). In dem Verfahren macht der Kläger geltend, dass es sich bei
der Neuregelung nicht um eine gesetzliche Klarstellung, sondern vielmehr
um die Schaffung eines rückwirkenden Steuertatbestands handelt, der
verfassungswidrig sei. Gemäß einer Kurzinformation der Oberfinanzdirektion
(OFD) Münster (vom 2.2.2011 Nr. 3/2011) bestehen keine Bedenken,
Einspruchsverfahren gegen die Besteuerung solcher Stückzinsen ruhend zu
stellen, sofern der Steuerpflichtige seinen Einspruch auf das anhängige
Verfahren stützt. Aussetzung der Vollziehung wird aber nicht gewährt.
Stand: 15. März 2011
Bild: Thomas Weißenfels - Fotolia.com
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